— Service

Abrechnung & Gebühren

Die Kosten der betriebsärztlichen Betreuung richten sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen.

Dabei wird grundsätzlich zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung unterschieden.

— Betreuung & Abrechnung

So setzt sich die Betreuung zusammen

Grundbetreuung

Der erforderliche Umfang richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten und der jeweiligen Branche.

Zur Grundbetreuung zählen beispielsweise:

  • ASA-Sitzungen
  • Betriebsbegehungen
  • Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
  • allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

Betriebsspezifische Betreuung

Ergänzend werden Leistungen berücksichtigt, die sich aus den konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens ergeben.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Impfungen
  • Eignungsuntersuchungen
  • weitere individuelle Beratungs- und Betreuungsleistungen

Wie erfolgt die Abrechnung

Grundbetreuung und weitere betriebsärztliche Beratungsleistungen werden auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes abgerechnet.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen, Impfungen und Eignungsuntersuchungen können abhängig von der jeweiligen Leistung zu vereinbarten Festpreisen berechnet werden.

Bei Einsätzen direkt in Ihrem Unternehmen können zusätzlich vereinbarte Fahrtkosten anfallen.

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